Grundlagen der Unternehmensbewertung nach Ertragswert
Das Ertragswertverfahren basiert auf einem einfachen Grundgedanken: Der Wert eines Unternehmens wird nicht durch seine Vergangenheit, sondern durch seine Zukunft bestimmt. Konkret bedeutet das: Ein Unternehmen ist so viel wert wie die Summe aller zukünftigen Erträge, die es erwirtschaften wird – abgezinst auf den heutigen Zeitpunkt.
Diese Herangehensweise entspricht der Perspektive eines potenziellen Käufers, der primär an den künftigen Gewinnen interessiert ist, die er mit dem Unternehmen erzielen kann. Das Ertragswertverfahren ist daher besonders relevant für profitable Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodellen.
“Der Wert eines Unternehmens liegt nicht in seinen Vermögenswerten, sondern in seiner Fähigkeit, zukünftige Erträge zu generieren.”
Theoretische Grundlage des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren zählt zu den sogenannten Gesamtbewertungsverfahren und wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Standard IDW S1 als anerkannte Methode zur Unternehmensbewertung geführt. Es gehört zu den Nettoverfahren, was bedeutet, dass zunächst der Wert des Eigenkapitals ermittelt wird.
Im Gegensatz zu Substanzwertverfahren, die den Wert eines Unternehmens anhand seiner Vermögensgegenstände und Schulden bestimmen, fokussiert sich das Ertragswertverfahren auf die zukünftige Ertragskraft. Dies macht es besonders geeignet für Dienstleistungsunternehmen oder Firmen mit hohem immateriellen Wertanteil.

Unterschiedliche Varianten des Ertragswertverfahrens
In der Praxis existieren verschiedene Varianten des Ertragswertverfahrens, die sich in ihrer Komplexität und Anwendung unterscheiden:
- Klassisches Ertragswertverfahren: Basiert auf einer detaillierten Planung der zukünftigen Überschüsse für 3-5 Jahre plus einem Restwert (ewige Rente).
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Berechnet den Ertragswert als ewige Rente eines nachhaltigen Überschusses, ohne detaillierte Mehrjahresplanung.
- Steuerliches Ertragswertverfahren: Wird für steuerliche Zwecke gemäß Bewertungsgesetz angewendet und basiert auf den Ergebnissen der letzten drei Geschäftsjahre.
Für eine fundierte Unternehmensbewertung ist das klassische Ertragswertverfahren in der Regel am besten geeignet, da es zukünftige Entwicklungen am genauesten abbildet. Das vereinfachte Verfahren kann bei stabilen Geschäftsmodellen ohne erwartete wesentliche Änderungen eine gute Alternative sein.
Schritt-für-Schritt: Unternehmenswert berechnen mit dem Ertragswertverfahren
Die Berechnung des Unternehmenswerts nach dem Ertragswertverfahren erfolgt in mehreren logischen Schritten. Wir erklären Ihnen den Prozess anhand eines strukturierten Vorgehens, das auch für Nicht-Finanzexperten nachvollziehbar ist.
Schritt 1: Ermittlung der zukünftigen Ertragsüberschüsse
Der erste und wichtigste Schritt ist die Prognose der zukünftigen Ertragsüberschüsse. Hierfür wird eine detaillierte Unternehmensplanung für die kommenden 3-5 Jahre erstellt, die folgende Elemente umfasst:
- Umsatzentwicklung unter Berücksichtigung von Markttrends und Wachstumspotenzialen
- Kostenstruktur (Material, Personal, sonstige betriebliche Aufwendungen)
- Investitionen und Abschreibungen
- Finanzierungskosten und Steuern
Wichtig ist, dass die Planung realistische Annahmen trifft und alle betriebsfremden, periodenfremden oder außerordentlichen Erträge und Aufwendungen bereinigt werden. Zudem muss bei inhabergeführten Unternehmen ein angemessener Unternehmerlohn berücksichtigt werden.
Praxistipp: Verwenden Sie für die Planung die Daten der letzten drei Jahre als Ausgangsbasis, um Trends zu erkennen. Berücksichtigen Sie aber unbedingt auch zukünftige Marktentwicklungen und geplante strategische Maßnahmen.
Schritt 2: Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes
Der Kapitalisierungszinssatz ist entscheidend für die Ertragswert Berechnung, da er die zukünftigen Erträge auf den heutigen Zeitpunkt abzinst. Er setzt sich zusammen aus:
Basiszinssatz
Orientiert sich an der Rendite risikoloser Kapitalanlagen (z.B. langfristige Staatsanleihen)
Risikozuschlag
Berücksichtigt das unternehmensspezifische Risiko und die Branchensituation
Der Kapitalisierungszinssatz liegt typischerweise zwischen 8% und 15%, abhängig von Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche, Marktposition und spezifischen Risiken. Je höher das Risiko, desto höher der Zinssatz – und desto niedriger der resultierende Unternehmenswert.
Wichtig zu wissen: Eine Änderung des Kapitalisierungszinssatzes um nur einen Prozentpunkt kann den Unternehmenswert um 10-15% verändern. Die sorgfältige Ermittlung dieses Faktors ist daher entscheidend für eine realistische Bewertung.
Schritt 3: Berechnung des Barwerts der Ertragsüberschüsse
Im dritten Schritt werden die prognostizierten Ertragsüberschüsse mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Dies erfolgt für jeden Planungszeitraum separat nach der Formel:
Barwert = Ertragsüberschuss / (1 + Kapitalisierungszinssatz)^n
wobei n das jeweilige Jahr ist
Schritt 4: Ermittlung des Restwerts (Ewige Rente)
Nach dem detaillierten Planungszeitraum wird ein Restwert berechnet, der die Erträge für die Zeit danach repräsentiert. Hierfür wird häufig das Konzept der “ewigen Rente” verwendet, basierend auf der Annahme eines konstanten oder leicht wachsenden Ertragsüberschusses in der Zukunft.
Die Formel für die ewige Rente lautet:
Restwert = Nachhaltiger Ertragsüberschuss / (Kapitalisierungszinssatz – Wachstumsrate)
Auch dieser Restwert muss auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst werden.
Schritt 5: Berechnung des Gesamtwerts
Der Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren ergibt sich aus der Summe der Barwerte der Planungsperiode und des abgezinsten Restwerts. Zusätzlich werden nicht-betriebsnotwendige Vermögenswerte (z.B. nicht betrieblich genutzte Immobilien) zum Ertragswert hinzugerechnet.
Praktisches Beispiel zur Ertragswert Berechnung
Um das Ertragswertverfahren anschaulich zu machen, betrachten wir ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit folgenden Kennzahlen:
| Jahr | Umsatz | Betriebsergebnis (EBIT) | Steuern | Investitionen | Freier Cashflow |
| Jahr 1 | 2.500.000 € | 350.000 € | 105.000 € | 80.000 € | 165.000 € |
| Jahr 2 | 2.625.000 € | 380.000 € | 114.000 € | 90.000 € | 176.000 € |
| Jahr 3 | 2.756.250 € | 410.000 € | 123.000 € | 85.000 € | 202.000 € |
Für die Jahre nach dem Planungszeitraum wird ein nachhaltiger freier Cashflow von 210.000 € angenommen. Der Kapitalisierungszinssatz beträgt 10%.
Berechnung des Barwerts der Planungsperiode
| Jahr | Freier Cashflow | Abzinsungsfaktor | Barwert |
| Jahr 1 | 165.000 € | 0,909 | 149.985 € |
| Jahr 2 | 176.000 € | 0,826 | 145.376 € |
| Jahr 3 | 202.000 € | 0,751 | 151.702 € |
Summe der Barwerte der Planungsperiode: 447.063 €
Berechnung des Restwerts (Ewige Rente)
Restwert = 210.000 € / 0,10 = 2.100.000 €
Abgezinster Restwert = 2.100.000 € × 0,751 = 1.577.100 €
Ermittlung des Gesamtwerts
Unternehmenswert = 447.063 € + 1.577.100 € = 2.024.163 €
Zusätzlich besitzt das Unternehmen eine nicht betriebsnotwendige Immobilie mit einem Marktwert von 350.000 €.
Gesamtwert = 2.024.163 € + 350.000 € = 2.374.163 €
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Sonderfall: Immobilien im Ertragswertverfahren
Bei der Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren spielen Immobilien eine besondere Rolle. Ihre korrekte Behandlung kann den ermittelten Unternehmenswert erheblich beeinflussen.

Unterscheidung: Betriebsnotwendige vs. nicht-betriebsnotwendige Immobilien
Für die korrekte Bewertung ist es entscheidend, zwischen betriebsnotwendigen und nicht-betriebsnotwendigen Immobilien zu unterscheiden:
Betriebsnotwendige Immobilien
Diese sind für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar (z.B. Produktionshallen, Verwaltungsgebäude). Sie fließen über die kalkulatorischen Mietkosten in die Cashflow-Berechnung ein.
Nicht-betriebsnotwendige Immobilien
Diese werden für den Geschäftsbetrieb nicht benötigt (z.B. vermietete Gebäudeteile, ungenutzte Grundstücke). Sie werden separat bewertet und zum Ertragswert addiert.
Die Einstufung erfolgt anhand eines “Betriebsnotwendigkeitstests”, bei dem geprüft wird, ob die Immobilie für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist und ob der Betrieb ohne sie beeinträchtigt wäre.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen nutzt das Erdgeschoss eines Gebäudes für die Produktion, während das Obergeschoss an Dritte vermietet ist. Das Erdgeschoss ist betriebsnotwendig und fließt in die Cashflow-Berechnung ein. Das Obergeschoss ist nicht-betriebsnotwendig und wird mit seinem Marktwert zum Ertragswert addiert.
Bewertung von Immobilien im Ertragswertverfahren
Nicht-betriebsnotwendige Immobilien werden häufig nach dem Immobilien-Ertragswertverfahren bewertet, das sich vom Unternehmens-Ertragswertverfahren unterscheidet:
- Basis: Mieteinnahmen statt Unternehmensgewinne
- Zinssatz: Niedrigerer Kapitalisierungszinssatz (oft 3-6%)
- Zeitraum: Längere Betrachtungsperiode aufgrund der höheren Stabilität
Die korrekte Behandlung von Immobilien kann den Gesamtwert eines Unternehmens erheblich beeinflussen – besonders bei immobilienintensiven Betrieben oder wenn wertvolle Grundstücke im Unternehmensbesitz sind.
Vergleich mit anderen Bewertungsmethoden
Das Ertragswertverfahren ist nur eine von mehreren Methoden zur Unternehmensbewertung. Um die richtige Methode für Ihre spezifische Situation zu wählen, ist ein Vergleich der verschiedenen Ansätze hilfreich.
Ertragswertverfahren vs. Substanzwertverfahren
Ertragswertverfahren
- Fokus auf zukünftige Ertragskraft
- Berücksichtigt immaterielle Werte (Kundenstamm, Know-how)
- Entspricht der Käuferperspektive
- Ideal für profitable Dienstleistungsunternehmen
Substanzwertverfahren
- Fokus auf vorhandene Vermögenswerte
- Vernachlässigt zukünftige Entwicklung
- Unterschätzt oft den wahren Unternehmenswert
- Geeignet für vermögensintensive Unternehmen
Das Substanzwertverfahren ermittelt den Wert eines Unternehmens anhand seiner Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Es eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Anlagevermögen, vernachlässigt jedoch immaterielle Werte und Zukunftspotenziale.
Ertragswertverfahren vs. Discounted Cash Flow (DCF)
Ertragswertverfahren
- In Deutschland etablierte Methode
- Von Finanzämtern und Gerichten anerkannt
- Einfachere Anwendung
- Fokus auf Eigenkapitalwert
DCF-Verfahren
- International verbreiteter Standard
- Detailliertere Betrachtung der Kapitalstruktur
- Komplexere Berechnung
- Fokus auf Gesamtunternehmenswert
Das DCF-Verfahren ist dem Ertragswertverfahren methodisch ähnlich, unterscheidet sich jedoch in Details der Berechnung und der Behandlung von Kapitalkosten. In der internationalen Praxis ist es weiter verbreitet als das klassische Ertragswertverfahren.
Ertragswertverfahren vs. Multiplikatorverfahren
Ertragswertverfahren
- Individuelle Betrachtung des Unternehmens
- Detaillierte Zukunftsplanung
- Höhere Genauigkeit
- Berücksichtigt Unternehmensspezifika
Multiplikatorverfahren
- Einfache und schnelle Anwendung
- Marktorientierte Bewertung
- Geringerer Planungsaufwand
- Gut für erste Wertindikation
Das Multiplikatorverfahren bewertet Unternehmen durch Multiplikation von Kennzahlen (z.B. EBIT, Umsatz) mit branchenüblichen Faktoren. Es ist schnell anwendbar, aber weniger präzise als das Ertragswertverfahren.
Praxistipp: In der Bewertungspraxis werden häufig mehrere Verfahren parallel angewendet, um ein ausgewogenes Bild zu erhalten. Die Kombination aus Ertragswert- und Multiplikatorverfahren ist besonders verbreitet.
Herausforderungen und Grenzen des Ertragswertverfahrens
Trotz seiner Vorteile ist das Ertragswertverfahren mit einigen Herausforderungen verbunden, die bei der Anwendung berücksichtigt werden sollten.

Prognoseproblematik
Die größte Herausforderung des Ertragswertverfahrens liegt in der Prognose zukünftiger Erträge. Niemand kann die Zukunft mit Sicherheit vorhersagen, und kleine Änderungen in den Annahmen können zu erheblichen Unterschieden im Ergebnis führen.
- Marktveränderungen: Technologische Umbrüche, neue Wettbewerber oder regulatorische Änderungen können Prognosen schnell obsolet machen.
- Inhaberabhängigkeit: Bei inhabergeführten Unternehmen ist die Frage entscheidend, ob die Erträge auch ohne den bisherigen Inhaber erzielbar sind.
- Konjunkturelle Schwankungen: Wirtschaftliche Auf- und Abschwünge können die Ertragskraft erheblich beeinflussen.
Achtung: Besondere Vorsicht ist bei Unternehmen geboten, die starken Veränderungen unterliegen, etwa durch Digitalisierung oder Marktkonsolidierung. Hier sollten verschiedene Szenarien durchgerechnet werden.
Kapitalisierungszinssatz als kritischer Faktor
Die Wahl des richtigen Kapitalisierungszinssatzes hat enormen Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Eine Änderung um nur einen Prozentpunkt kann den Unternehmenswert um 10-15% verändern.
Die Bestimmung des Zinssatzes erfordert eine sorgfältige Analyse von:
- Basiszinssatz: Abhängig vom aktuellen Zinsniveau
- Risikoprämie: Beeinflusst durch Unternehmensgröße, Branche und spezifische Risiken
- Wachstumsabschlag: Berücksichtigt langfristiges Wachstumspotenzial
Berücksichtigung nicht-finanzieller Faktoren
Das Ertragswertverfahren konzentriert sich primär auf finanzielle Kennzahlen und kann wichtige qualitative Faktoren vernachlässigen:
- Mitarbeiterqualifikation und -bindung
- Markenbekanntheit und -stärke
- Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit
- Nachhaltigkeitsaspekte
Diese Faktoren können den langfristigen Erfolg eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen, sind aber im Ertragswertverfahren schwer zu quantifizieren.
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Praktische Anwendungsfälle des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren findet in verschiedenen Situationen Anwendung, wobei es je nach Kontext unterschiedliche Schwerpunkte gibt.

Unternehmensverkauf und Nachfolgeplanung
Bei Unternehmensverkäufen oder der Nachfolgeplanung ist das Ertragswertverfahren besonders relevant, da es die Perspektive potenzieller Käufer widerspiegelt, die primär an zukünftigen Erträgen interessiert sind.
- Preisfindung: Ermittlung eines marktgerechten Verkaufspreises
- Verhandlungsbasis: Fundierte Grundlage für Preisverhandlungen
- Nachfolgeplanung: Bewertung bei familieninterner Übergabe
Besonders wichtig ist hier die Berücksichtigung der Inhaberabhängigkeit. Viele Unternehmen sind stark vom bisherigen Inhaber geprägt, was die zukünftige Ertragskraft unter neuer Führung beeinflussen kann.
Unternehmensfusionen und -übernahmen (M&A)
Im M&A-Bereich dient das Ertragswertverfahren als Basis für die Bewertung von Übernahmekandidaten und die Ermittlung von Synergiepotenzialen.
- Due Diligence: Due Diligence ist die Bewertung im Rahmen der Unternehmensanalyse
- Synergiebewertung: Quantifizierung von Kostensynergien und Wachstumspotenzialen
- Post-Merger-Integration: Erfolgskontrolle nach der Übernahme
Bei strategischen Übernahmen wird das Ertragswertverfahren oft um eine Synergieanalyse erweitert, die zusätzliche Wertpotenziale durch die Zusammenführung der Unternehmen quantifiziert.
Steuerliche und rechtliche Anwendungsfälle
Das Ertragswertverfahren findet auch in steuerlichen und rechtlichen Kontexten Anwendung:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Bewertung von Betriebsvermögen
- Gesellschafterauseinandersetzungen: Ermittlung von Abfindungen
- Squeeze-out-Verfahren: Bewertung von Minderheitsanteilen
Für steuerliche Zwecke existiert ein vereinfachtes Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz, das jedoch oft zu unrealistischen Werten führt und daher kritisch zu betrachten ist.
Best Practices und Praxistipps
Aus der praktischen Erfahrung mit dem Ertragswertverfahren lassen sich einige wertvolle Empfehlungen ableiten, die zu einer präziseren und realistischeren Bewertung führen.
Realistische Prognosen erstellen
Die Qualität der Prognosen ist entscheidend für die Aussagekraft des Ertragswertverfahrens. Folgende Aspekte sollten beachtet werden:
- Mehrere Szenarien: Erstellen Sie Best-Case-, Base-Case- und Worst-Case-Szenarien, um die Bandbreite möglicher Entwicklungen abzubilden.
- Marktanalyse: Berücksichtigen Sie Branchentrends, Wettbewerbssituation und technologische Entwicklungen.
- Vergangenheitsanalyse: Nutzen Sie die Daten der letzten drei bis fünf Jahre als Ausgangsbasis, aber projizieren Sie nicht einfach die Vergangenheit in die Zukunft.
- Plausibilitätsprüfung: Hinterfragen Sie kritisch, ob die prognostizierten Wachstumsraten und Margen realistisch erreichbar sind.
Praxistipp: Lassen Sie Ihre Prognosen von verschiedenen Personen im Unternehmen erstellen oder prüfen, um unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und “Betriebsblindheit” zu vermeiden.
Angemessenen Kapitalisierungszinssatz bestimmen
Die Ermittlung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes erfordert eine sorgfältige Analyse verschiedener Faktoren:
- Aktuelle Marktzinsen: Berücksichtigen Sie das aktuelle Zinsniveau für den Basiszinssatz.
- Branchenspezifische Risiken: Analysieren Sie die typischen Risiken Ihrer Branche (z.B. Konjunkturabhängigkeit, Regulierung).
- Unternehmensspezifische Risiken: Bewerten Sie individuelle Risikofaktoren wie Kundendiversifikation, Abhängigkeit von Schlüsselpersonen oder Wettbewerbsposition.
- Größenabhängige Zuschläge: Kleinere Unternehmen erfordern in der Regel höhere Risikoprämien.
Typische Kapitalisierungszinssätze liegen je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 8% und 15%. Bei besonders risikoreichen Geschäftsmodellen können auch höhere Werte angemessen sein.
Kombination verschiedener Bewertungsmethoden
In der Praxis hat sich die Kombination verschiedener Bewertungsansätze bewährt, um ein ausgewogenes Bild zu erhalten:
- Ertragswertverfahren: Für die detaillierte Analyse der zukünftigen Ertragskraft
- Multiplikatorverfahren: Als Plausibilitätsprüfung und Marktvergleich
- Substanzwertverfahren: Als Wertuntergrenze, besonders bei vermögensintensiven Unternehmen
Die Gewichtung der verschiedenen Methoden sollte je nach Unternehmenssituation, Branche und Bewertungsanlass individuell festgelegt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Ertragswertverfahren
Was ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Unternehmenswert?
Der Ertragswert bezieht sich auf den Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens, der sich aus den zukünftigen Ertragsüberschüssen ergibt. Der Unternehmenswert umfasst zusätzlich zum Ertragswert auch das Fremdkapital und repräsentiert somit den Gesamtwert des Unternehmens. In der Praxis wird der Begriff “Unternehmenswert” jedoch häufig auch synonym zum Ertragswert verwendet.
Für welche Unternehmen eignet sich das Ertragswertverfahren besonders?
Das Ertragswertverfahren eignet sich besonders für profitable Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodellen und vorhersehbaren Cashflows. Es ist ideal für Dienstleistungsunternehmen, etablierte Produktionsbetriebe oder Handelsunternehmen mit gutem Track Record. Weniger geeignet ist es für Start-ups ohne Ertragshistorie, Unternehmen in Krisensituationen oder Firmen mit stark schwankenden Ergebnissen.
Wie wird der Kapitalisierungszinssatz beim Ertragswertverfahren ermittelt?
Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusammen. Der Basiszinssatz orientiert sich an der Rendite risikoloser Anlagen (z.B. langfristige Staatsanleihen). Der Risikozuschlag berücksichtigt branchenspezifische und unternehmensspezifische Risiken sowie die Unternehmensgröße. In der Praxis werden häufig Modelle wie das Capital Asset Pricing Model (CAPM) oder branchenspezifische Erfahrungswerte herangezogen.
Wie werden nicht-betriebsnotwendige Vermögenswerte im Ertragswertverfahren behandelt?
Nicht-betriebsnotwendige Vermögenswerte (z.B. nicht betrieblich genutzte Immobilien, überschüssige Liquidität, Wertpapierbestände) werden separat bewertet und zum Ertragswert hinzugerechnet. Sie fließen nicht in die Cashflow-Berechnung ein, da sie nicht zur operativen Ertragskraft des Unternehmens beitragen. Ihre separate Bewertung erfolgt in der Regel zu Marktwerten.
Welche Rolle spielt die “Ewige Rente” im Ertragswertverfahren?
Die “Ewige Rente” ist ein zentrales Konzept im Ertragswertverfahren und repräsentiert den Restwert des Unternehmens nach dem detaillierten Planungszeitraum. Sie basiert auf der Annahme, dass das Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt einen konstanten oder mit einer konstanten Rate wachsenden Ertragsüberschuss erwirtschaftet. Die Ewige Rente macht oft einen erheblichen Teil des Gesamtwerts aus, weshalb ihre sorgfältige Ermittlung besonders wichtig ist.
Wie unterscheidet sich das steuerliche Ertragswertverfahren vom “normalen” Ertragswertverfahren?
Das steuerliche Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz ist eine vereinfachte Variante, die primär für steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuer) verwendet wird. Es basiert auf den Ergebnissen der letzten drei Geschäftsjahre und verwendet einen gesetzlich festgelegten Kapitalisierungszinssatz. Im Gegensatz zum “normalen” Ertragswertverfahren berücksichtigt es keine detaillierte Zukunftsplanung und führt häufig zu unrealistischen Werten, die für Kaufpreisverhandlungen ungeeignet sind.
Professionelle Unterstützung bei der Unternehmensbewertung
Die Bewertung eines Unternehmens ist komplex und erfordert Fachwissen. Unsere Experten unterstützen Sie mit einer fundierten Analyse nach dem Ertragswertverfahren und liefern Ihnen eine solide Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Fazit: Stärken und Grenzen des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren ist eine fundierte und in Deutschland etablierte Methode zur Unternehmensbewertung, die den Wert eines Unternehmens anhand seiner zukünftigen Ertragskraft ermittelt. Es bietet eine zukunftsorientierte Perspektive, die der Sichtweise potenzieller Käufer entspricht und immaterielle Werte berücksichtigt.
Die Stärke des Verfahrens liegt in seiner Fokussierung auf die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens – seine Fähigkeit, nachhaltige Erträge zu generieren. Gleichzeitig stellt die Prognose zukünftiger Entwicklungen eine Herausforderung dar, die sorgfältige Analysen und realistische Annahmen erfordert.
In der Praxis hat sich die Kombination verschiedener Bewertungsmethoden bewährt, um ein ausgewogenes Bild zu erhalten. Das Ertragswertverfahren bildet dabei häufig das Fundament, das durch andere Ansätze ergänzt und plausibilisiert wird.
Letztendlich ist die Unternehmensbewertung nicht nur eine mathematische Übung, sondern auch eine Kunst, die Erfahrung, Branchenkenntnis und ein gutes Gespür für zukünftige Entwicklungen erfordert. Eine professionelle Begleitung durch Experten kann daher den Unterschied zwischen einer realistischen Bewertung und einer kostspieligen Fehleinschätzung ausmachen.


